Lebendige Zentren (Städtebauförderprogramm)
Seit 2017 ist die Kernstadt Usingen im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz".
In diesem Rahmen wurde bis 2019 das ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) mit breiter Bürgerbeteiligung erarbeitet und politisch verabschiedet. In diesem Zuge wurden ebenfalls die Sanierungssatzung und die Modernisierungsrichtlinie für die Förderung von privaten Baumaßnahmen im festgelegten Fördergebiet beschlossen.
Seit Janur 2020 befindet sich Usingen mit der Bündelung der bisherigen Städtebauförderungsprogramme in dem neuen Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" (vormals "Städtebaulicher Denkmalschutz").
ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) - Überblick
ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) - Bürgerveranstaltungen
Sanierungssatzung Gebiet "Kernstadt Usingen"
Modernisierungsberatung
- Merkblatt Modernisierungsberatung (06.07.2019)
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Usingen: Richtlinie der Stadt Usingen zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Kernstadt Usingen“ (2019)
- Sanierungsgebiet "Kernstadt Usingen" (27.03.2019)
- Förderung privater Maßnahmen - Förderrichtlinien für private Maßnahmen (Ausschnitt aus dem 2. Bürgerworkshop vom 03.12.2018)
- WI Bank: Liste der zur Prüfung des Bau- und Raumprogramms sowie zur Baufachlichen Prüfung einzureichenden Unterlagen