Schleichenbach 2 - Nahwärme & Förderprogramm
Förderprogramm für Niedrigenergiehäuser im Neubaugebiet Schleichenbach II
Ablauf der Beantragung einer Förderung:
1. Das Gebäude wurde fertiggestellt
2. Ein Sachverständiger weist den energetischen Standard nach (Berechnung).
3. Ausfüllen und unterschreiben des Förderantrags (Antragsteller und Sachverständiger)
4. Einreichen der vollständigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Usingen (Bauamt)
Benötigte Unterlagen (zwingend notwendig!!!):
- Förderantrag
- Berechnungsunterlagen (siehe Förderantrag)
- Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte
- Wärmebrückenberechnung
- Berechnungsunterlagen zum hydraulischen Abgleich
5. Sie erhalten eine Benachrichtigung durch die Stadtverwaltung
Energieversorgung Offenbach AG
Für das Nahwärme-Versorgungsgebiet „Usingen Schleichenbach 2“ ist – bei Bedarf des jeweiligen Grundstückseigentümers – die Energieversorgung Offenbach AG zuständig.