Wahl einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöf­fen für das Ortsgericht Usingen


Beim Ortsgericht Usingen ist das Amt einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsg­erichtsschöffen zu besetzen.

Die Mitglieder des Ortsgerichts werden auf Vorschlag der Stadt von dem Direktor des Amts­gerichts auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Über die Neu­wahl hat die Stadtverordnetenversammlung zu befinden.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.

Gemäß § 8 des OrtsgerichtG darf zum Ortsgerichtsmitglied nicht ernannt werden:

  • wer seinen Wohnsitz nicht im Bezirk des Ortsgerichts hat
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
  • wer als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist

Ferner sollen im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Es ist auch darauf zu achten, dass Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein können.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichts gehören z.B. die

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften 
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses 
  • Mitwirkung bei der Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzung von Immobilien und Grundstücken

Kenntnisse aus dem Bereich des Bausektors im Hinblick auf die Schätzung von Grund­stücken und Immobilien wären von Vorteil, sind jedoch nicht Voraussetzung für das Amt.

Wer an dieser verantwortungsvollen Arbeit des Ortsgerichts Interesse hat, schickt bitte bis zum 30.12.2021 seine schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Lichtbild an den Magistrat der Stadt Usingen, Wilhelmjstraße 1, 61250 Usingen. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 06081-10253213, Frau Krause.