Verkehrssicherheitsaktion "Radfahrende im Blick"


Der Aktionstag steht unter folgenden Kernbotschaften:

  • Sichtbarkeit (nimm mich wahr) Eine gute Erkennbarkeit von Radfahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituation, die Bekleidung und Beleuchtung sollte darauf ausgelegt sein
  • Rotlichtfahrten (die Ampel gilt für alle)
  • Ablenkung (Fokus auf den Verkehr) Ob im Kraftfahrzeug, auf dem Fahrrad oder zu Fuß, im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt, jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko
  • Alkohol und Drogen (mit klarem Kopf auf Spur) Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt, Alkohol und Drogen sind damit nicht vereinbar
  • Fahrradschutzstreifen (Schutzzonen achten) Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Halten oder Parken benutzt werden
  • Vorsicht beim Abbiegen (Vorsicht beim Richtungswechsel) Abbiegen nach Links verlangt von Radfahrenden besonders umsichtiges Verhalten, bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt besonders der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Radfahrende
  • Parität (gleiches Recht für Alle) Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksicht und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist
  • Parkverbote (Behinderung vermeiden) Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern frei bleiben, Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu
  • Abstand beim Überholen (Überholen nur mit Abstand) Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Radfahren nie ausgeschlossen. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein – 1,50 m innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften


Hintergrund:

Der Radverkehr ist zentraler Bestandteil eines modernen Verkehrssystems. Er gewinnt mit Blick auf die Mobilitätswende immer mehr an Bedeutung. Radfahren hält fit, gesund und entlastet die Umwelt. Das Fahrrad und insbesondere das Pedelec wird als Verkehrsmittel immer mehr angenommen. Seit der Novelle der STVO am 28.04.2020 soll der Radverkehr sicherer und attraktiver werden. Dieses Ziel wird u.a. durch den einzuhaltenden Überholabstand von 1,5 m innerorts oder 2,0 m außerorts sowie dem Fahren mit Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 t deutlich. Dem geordneten Miteinander und der Regeltreue kommt mit Blick auf die Novelle eine größer werdende Bedeutung zu. Nachhaltig soll die Zahl von getöteten und schwerverletzten Radfahrern durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention reduziert werden. Eine Steigerung der Normentreue aller Verkehrsteilnehmer in Bezug auf den Radverkehr wäre wünschenswert.