Einrichtung einer „unechten“ Einbahnstraße und beidseitig absoluter Haltverbote in der Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße


Bereits vor dem Bauvorhaben „Neubau Sporthalle und Betreuungszentrum Astrid-Lindgren-Schule“ war die Verkehrssituation in der Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße angespannt. Durch das Bauvorhaben und die damit verbundenen Maßnahmen (z.B. Aufstellung von Baucontainern, vorübergehender Entfall der zahlreichen Parkplätze entlang der Fahrbahn) haben sich zusätzliche Probleme ergeben, die insbesondere für die zu Fuß gehenden Schülerinnen und Schüler ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.

Aus diesem Grund hat die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizeidirektion Hochtaunus, dem Verkehrsverband Hochtaunus, der Astrid-Lindgren-Schule und dem dazugehörigen Elternbeirat folgende Maßnahmen abgestimmt:

  • Einrichtung einer „unechten“ Einbahnstraße in der Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße zwischen der B275 Neutorstraße und der Einmündung „In den Muckenäckern“
  • Einengung der dazugehörigen Fahrbahn, um ordnungswidriges Parken zu verhindern und die Aufstellfläche am Fußgängerüberweg und somit die Sichtfläche zu vergrößern
  • Beidseitiges absolutes Haltverbot mit Zusatz „Montag - Freitag 7-14 Uhr“ in der „oberen“ Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße zwischen Einmündung „In den Muckenäckern“ und Hattsteiner Allee

Die unechte Einbahnstraße führt dazu, dass die Abfahrt aus dem Wohngebiet nicht wie bisher über die untere Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße sondern über die Hattsteiner Allee erfolgen wird. Ausschließlich der Bauverkehr des Betreuungszentrums wird aufgrund der unechten Einbahnstraße in Richtung B275 Neutorstraße abfahren.

„Die Einrichtung der absoluten Haltverbote im oberen Abschnitt wurde von allen Akteuren als erforderlich erachtet, um das verbotswidrige und gefährliche Befahren des Gehweges als Umfahrung von parkenden Fahrzeugen zu verhindern“, erläutert Bürgermeister Steffen Wernard und bittet die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis. Die getroffenen Maßnahmen seien ausführlich durch alle Akteure abgewogen und die Bedürfnisse wie z.B. der öffentliche Parkraum des Wohngebietes gegenüber dem Rechtsgut der Sicherheit im Straßenverkehr für Schülerinnen und Schüler gegenübergestellt worden. Mit der zeitlichen Beschränkung der Haltverbote von Montag bis Freitag in der Zeit von 7-14 Uhr wurde in Abstimmung mit der Astrid-Lindgren-Schule die Einschränkung möglichst gering gehalten, um den Anwohnerinnen und Anwohnern das Parken in den Abendstunden und am Wochenende zu ermöglichen.

Die Anordnung wird voraussichtlich am Donnerstag, 27. Oktober 2022 umgesetzt. Das Ordnungsamt Neu-Anspach/Usingen/Grävenwiesbach wird die Verkehrssituation nach den Herbstferien in Zusammenarbeit mit der Polizei engmaschig überwachen und bei Bedarf die Verkehrsregelung nachjustieren, falls Änderungspotenzial erkannt wird. Die Anordnung gilt vorläufig bis zum Bauende des Betreuungszentrums und wird an die aktuellen Bedingungen angepasst

Hier finden Sie eine Verkehrszeichen-Übersicht des entsprechenden Bereichs.