Jugendschöffen gesucht


Die Amtszeit der derzeitigen Jugendschöfinnen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Daher ist der Hochtaunuskreis verpflichtet, Vorschlagslisten für die Wahl der künftigen Jugendschöfinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 - 2028 zu erstellen.

Für die Aufstellung dieser Vorschlagslisten benötigen wir noch Bewerberinnen/bewerber mit Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Bad Homburg (Oberursel, Friedrichsdorf, Steinbach, Usingen, Neu-Anspach, Grävenwiesbach, Wehrheim).

Voraussetzungen

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Jugendschöffin oder Jugendschöffe können Personen im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Zudem muss die Person erzieherisch befähigt sowie in der Jugenderziehung erfahren sein.

Bewerbung

Nähere Informationen finden Interessierte im unten zur Verfügung stehende Merkblatt. Des weiteren finden Interessierte untenstehenden ebenfalls das Bewerbungsformular. Bewerbungen können bis zum 15. Mai 2023 eingereicht werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 06081 1025-3213, Frau Krause.