Holzfällungsarbeiten – Beachtung temporärer Absperrungen


Große Laubbäume werden im Wald hauptsächlich von Oktober bis März in der vegetationsfreien Zeit gefällt. Die Durchführung der Holzfällungsarbeiten muss von den Holzfällern im Wald mit deutlichen Hinweisschildern und Absperrbannern gesichert werden. Ein forstwirtschaftlicher Weg kann somit für die Dauer der Fällungsarbeiten über mehrere Stunden gesperrt sein.

Leider ist es in den letzten Monaten häufiger vorgekommen, dass sich Besucherinnen und Besucher des Waldes nicht an die Absperrungen halten und plötzlich in den Bereich der Fällungsarbeiten geraten. Damit bringen sie sich in akute Lebensgefahr und erschweren die verantwortungsvolle und gefährliche Arbeit des Waldfacharbeiters zusätzlich.

Die Stadt Usingen appelliert auch im Namen der Forstunternehmer an die Waldbesucherinnen und -besucher die temporären Absperrungen zur Sicherung der Baumfällarbeiten im Wald bitte zu respektieren. Gemäß dem Hessischen Waldgesetz kann die Missachtung einer Absperrung zudem ein Bußgeld nach sich ziehen.

Es wird auch um Verständnis gebeten, dass in Folge des aufgrund der Trocknisschäden zerstreuten Hiebsanfalls keine Ankündigungen und Umleitungen erfolgen können.