Hattsteinweiher: Badesaison 2021 - was gilt wann?


Liebe Besucherinnen und Besucher,

leider können wir seitens der Stadtverwaltung keine Aussage darüber treffen, ob zu dem von Ihnen gewünschten Anreisezeitpunkt noch ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, da wir uns auch nicht direkt vor Ort befinden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtverwaltung Usingen

Viel wurde bereits geschrieben und gesprochen im Vorfeld – nun ist es tatsächlich soweit: Am Freitag, den 11. Juni 2021 wurde die Badesaison 2021 am Hattsteinweiher offiziell eröffnet. Nachdem vergangene Woche noch die letzten Vorbereitungen und Feinabstimmungen getroffen wurden, sind Besucherinnen und Besucher ab sofort herzlich eingeladen, auf dem Strand- und Wiesengelände sowie im kühlen Nass Erholung zu suchen und eine Abkühlung zu finden. Welche Regelungen wann gelten, finden Sie nachstehend sowie in einer Übersicht am Ende des Textes.

Grundlage für die Genehmigung zur Öffnung des Freizeitgeländes für Badegäste ist die Einhaltung einiger Corona-Regelungen, die sich zum einen aus der hessischen Corona-Verordnung und zum anderen aus den Auflagen seitens des Gesundheitsamtes des Hochtaunuskreises ergeben. Und diese Vorgaben gelten nach wie vor, auch wenn sich die Inzidenzzahlen im Hochtaunuskreis in den vergangenen Tagen und Wochen recht erfreulich entwickelt haben.

So zählen unter anderem eine Begrenzung auf maximal 800 gleichzeitig anwesende Personen und maximal 300 Fahrzeuge ebenso zu den zu berücksichtigenden Auflagen wie die regelmäßige und desinfizierende Reinigung der sanitären Anlagen. Dass die gängigen Abstands- und Hygieneregelungen auf dem gesamten Gelände eingehalten werden müssen, sollte sich von selbst verstehen.

„Da der Hattsteinweiher nicht wie beispielsweise Freibäder oder andere hessische Badeseen eingezäunt ist, mussten wir uns etwas überlegen, um die Auflagen einhalten zu können“, erklärt Bürgermeister Steffen Wernard. „Hätten wir dies nicht getan, hätte der Hattsteinweiher entweder komplett eingezäunt oder gesperrt werden müssen, was wahrscheinlich die Wenigsten gewollt hätten. Aus diesem Grund haben wir einen externen Sicherheitsdienst beauftragt, der außerhalb der hessischen Sommerferien freitags bis sonntags und während der Ferienzeit täglich zwischen 09:00 und 18:00 Uhr vor Ort ist, um unter anderem die Parkplatzbewirtschaftung und die Einhaltung der geltenden Regelungen auf dem Strand- und Wiesengelände gewährleisten zu können. Zusätzlich haben wir einen externen Reinigungsdienst für die Toilettenanlage beauftragt“, erläutert er.

Auch vor Beginn der Corona-Pandemie wurde bereits ein Entgelt für die Nutzung der Parkplätze in Höhe von 3,50 Euro erhoben, somit ist die Erhebung der Parkgebühren keine gänzlich neue Erfindung, sondern wird auf 5,00 Euro angepasst. Zudem werden Nutzungsentgelte für den Strand- und Wiesenbereich in Zusammenhang mit dem Baden am Hattsteinweiher in Höhe von 3,00 Euro für Erwachsene und zum ermäßigten Preis von 1,00 Euro für Kinder, Schüler*innen, Student*innen und Rentner*innen erhoben. Diese Beträge fallen nur in den Zeiten an, in denen mit erhöhtem Besucheraufkommen gerechnet werden kann und muss und in denen daher der Sicherheitsdienst vor Ort ist. Wer also beispielsweise außerhalb der hessischen Sommerferien montags bis donnerstags einen Abstecher an den Hattsteinweiher machen möchte, für den ändert sich im Grunde gar nichts.

„Da vor allem Familien mit Kindern den Hattsteinweiher während der Sommerferien regelmäßig zum Baden und Spielen nutzen, hat sich die Verwaltung für sie noch etwas Besonderes überlegt und dies dem Magistrat vorgeschlagen“, verkündet Bürgermeister Steffen Wernard. „Es wird ein speziell für Familien gültiges Nutzungsbändchen geben, so dass Eltern, Großeltern und Kinder, die während der Ferienzeit gemeinsam zu Besuch kommen, pro Person auch nur 1,00 Euro zahlen müssen.“

Eine Entscheidung darüber, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wurde im Rahmen des Runden Tisches abgestimmt, der im Anschluss an die Badesaison 2020 auf Antrag aus der Politik initiiert wurde und aus Vertretern der Fraktionen, der DLRG, des Fischereivereins, des Restaurant Neumann, der Polizei und des Ordnungsamts sowie den Beteiligten seitens der Verwaltung besteht. Ebenfalls mit eingebunden wurden vorab der UTHC sowie das Restaurant Lava, da sie in die Parkplatzsituation direkt vor Ort involviert sind. Die Beauftragung eines Sicherheits- und eines Reinigungsdienstes sowie die Art und Höhe der Entgelte wurden zudem vorab im Magistrat vorgestellt und von diesem beschlossen.

„Da es aber im vergangenen Jahr etliche Beschwerden und Anrufe über zu große Menschenmengen oder verschmutzte Toiletten gab, mussten wir entsprechend handeln und die Regelungen vor Ort anpassen.“ Denn die Alternative wäre – wie bereits erwähnt – das Gelände zu sperren oder einzuzäunen.

Da vor allem das Thema „Park- und Nutzungsentgelt“ in den vergangenen Tagen viele Menschen beschäftigt hat, soll an dieser Stelle noch einmal ganz klar erwähnt werden, dass die Beträge keinesfalls erhoben werden, um Einnahmen zu generieren oder die Besucherinnen und Besucher zu verärgern. „Im Gegenteil, dies liegt uns fern – da durch die notwendige Beauftragung von Sicherheits- und Reinigungsdienst aber nicht unerhebliche Kosten auftreten, die im Vorfeld überhaupt nicht im städtischen Haushalt geplant werden konnten, müssen wir diese ja auch so gut wie möglich gegenfinanzieren können“, erklärt Wernard. „Und natürlich sollen all diese Maßnahmen dem Schutz der Besucherinnen und Besucher dienen.“

Die Registrierung vor Ort ist übrigens über die Luca-App möglich, der entsprechende QR-Code ist vor Ort am Kassenhäuschen auf dem Wiesengelände angebracht worden. Alternativ liegen natürlich auch Formulare bereit, die manuell ausgefüllt werden können.

Teil der Abstimmungsrunden im Vorfeld war auch stets Gastronom Michael Neumann, mit dem die Stadt Usingen in regem Austausch steht. Mit der externen Vergabe des Sicherheits- und Parkplatzdienstes soll unter anderem auch er entlastet werden – denn im vergangenen herausfordernden Corona-Jahr hat Neumann dies noch zusätzlich zu seinem Kerngeschäft übernommen. In der Zeit von 18:00 bis 24:00 Uhr wird er allerdings auch weiterhin ein Auge auf das Gelände haben und den Sicherheitsdienst übernehmen, so wie dies bereits in den vergangenen Jahren der Fall war. „Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ganz herzlich bei Herrn Neumann für seinen Einsatz bedanken und freue mich, dass wir diese für beide Seiten gute Lösung finden konnten“, sagt Bürgermeister Steffen Wernard.

Wer übrigens „nur“ im Restaurant Neumann oder im Restaurant Lava essen gehen möchte, zahlt selbstverständlich keine Nutzungsgebühr für das Strand- und Wiesengelände. Das Parkentgelt muss bei Einfahrt auf die Fläche zwar bezahlt werden, kann aber beim Verzehr in den Gastronomiebetrieben (bzw. bei Ausfahrt vom Sicherheitsdienst) rückerstattet werden.

Begrenzt sind die genannten Regelungen zunächst einmal bis zum Ende der Badesaison am 31.08.2021. Anschließend werden sich alle Beteiligten, die auch bereits im Vorfeld der diesjährigen Badesaison zwecks gemeinsamer Lösungsfindung zusammengekommen waren, erneut am Runden Tisch zusammentun. Dann wird man die Sommermonate Revue passieren lassen und überlegen, wie die Besucherstromregelung am Hattsteinweiher auf lange Sicht gesehen am besten abgebildet werden kann – auch wenn gerade keine Pandemiesituation herrscht.




Regelungen im Überblick:

  • Maximale Anzahl Besucher und Fahrzeuge auf dem Gelände
    • 800 Personen auf dem Strand- und Wiesengelände
    • 300 Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkflächen
  • Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln
  • Registrierung* (am Kassenhäuschen, mögl. Nachverfolgung von Infektionen)
    • Luca-App: Scannen des QR-Codes             oder
    • Formular: Manuell ausfüllen
  • Nutzungsarmbändchen* (zur Einhaltung der max. Besucherzahl)
    • Erwerb am Kassenhäuschen, Tragen während gesamten Aufenthaltes
    • Regelmäßige Kontrolle auf dem Gelände durch Sicherheitsdienst
    • Erwachsene   3,- € p. P.
    • Ermäßigt (1)    1,- € p. P.
      • 1 Personen < 18 Jahren sowie Schüler*innen, Student*innen und Rentner*innen - bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises
    • Familien (2)     1,- € p. P.
      • 2 Preis je Person (Eltern, Großeltern und Kinder) beim gemeinsamen Besuch während der hessischen Sommerferien (16.07.-29.08.2021)
  • Park-Karte* (bei Einfahrt auf Gelände, zur Einhaltung der max. Fahrzeugzahl)
    • Je Fahrzeug    5,- €
  • Sanitäranlagen
    • Toilettenanlage ordnungsgemäß nutzen und sauber hinterlassen
    • Außenduschen nutzbar, Innenduschen und Umkleiden geschlossen
  • Keine Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten oder ähnlichem
    • Schränkt Sicht des DLRG auf (Nicht)Schwimmer ein
    • Kann böse Folgen haben!
  • Dem Personal sowie den Lautsprecher-Durchsagen ist Folge zu leisten

* Gilt außerhalb der hessischen Sommerferien freitags bis sonntags sowie während der hessischen Sommerferien montags bis sonntags jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr, in diesen Zeiten ist ein externer Sicherheitsdienst vor Ort (bis einschließlich 31.08.2021).


Auf der Internetseite des Hessisches Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie finden Sie weitere allgemeine Informationen sowie aktuelle Messergebnisse.