3G-Regel in Stadtverwaltung Usingen entfällt, stattdessen FFP2-Maskenpflicht


In den vergangenen Wochen galt für alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Usingen die 3G-Regel. Ab sofort ist die 3G-Regel für Besuche im Rathaus und im Bauamt aufgehoben. Dies gilt ebenfalls für die Büchereien und das Ortsgericht.

Bürgerinnen und Bürger müssen somit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Wer die Gebäude der Stadtverwaltung betreten möchte, muss allerdings eine FFP2-Maske tragen – eine medizinische Maske ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch nach wie vor die Möglichkeit, Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online zu erledigen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung sind auf der städtischen Homepage zu finden. Gerne sind die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros auch telefonisch behilflich.

Im Digitalen Rathaus unter www.usingen.de/das-digitale-rathaus/ stehen verschiedene Dienstleistungen rund um die Uhr zur Verfügung, auch können dort nach wie Termine für das Bürgerbüro gebucht werden.