Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer

Fälligkeiten für die jeweiligen Quartale

Der Erhebungszeitraum für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuervorauszahlungen ist immer das laufende Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Die zu leistenden Beträge sind immer zum 15. eines jeden Quartalsendes fällig.

Fälligkeiten für das Kalenderjahr 2024:

15.02.2024

15.05.2024

15.08.2024

15.11.2024

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die genannten Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit zu leisten. D.h. eine jährliche Zustellung des Bescheides, soweit sich an den Steuersätzen nichts ändert und der Steuerpflichtige bereits im Besitz eines vorangegangenen Bescheides ist, erfolgt nicht.