Erlass der Sondernutzungsgebühren auch im Jahr 2022 für Usinger Betriebe


Gute Nachrichten für Usinger Gastronomie-Betriebe und Ladengeschäfte, die wegen des eingeschränkten Geschäftsbetriebes aufgrund der Corona-Verordnungen weiterhin hohe Umsatzeinbußen zu verkraften haben. Auf Beschluss des Magistrats der Stadt Usingen wird den Betrieben die Zahlung von Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen nach der bereits erfolgten Aussetzung in den vergangenen beiden Jahren nun auch für das Jahr 2022 zum dritten Mal im Folge erlassen.

„Der Erlass der Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen zu gastronomischen und werblichen Zwecken ist auch in diesem Jahr eine weitere wichtige Maßnahme zur finanziellen Entlastung der Usinger Geschäftsbetriebe, die von den geltenden Einschränkungen der Corona-Verordnungen in der Ausübung ihres Gewerbes nach wie vor besonders hart betroffen sind“, sagt Bürgermeister Steffen Wernard. Neben den laufenden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung leiste die Stadt Usingen damit einen weiteren wichtigen Beitrag zum Erhalt des lokalen Wirtschaftsangebotes in Usingen.

Die Verwaltung wird die Unternehmen informieren und bereits gezahlte Nutzungsgebühren für das Jahr 2022 erstatten.