Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h in der Bahnhofstraße


Die Stadtverwaltung Usingen teilt mit, dass gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h in der Bahnhofstraße überprüft wurden.

Die allgemeine Verkehrssituation in der Bahnhofstraße hat durch die Ansiedlung des Fachmarktzentrums und der daraus resultierenden Versetzung der zentralen Bushaltestellen an Komplexität zugenommen. Die Bahnhofstraße hat als zentrale Verbindungsstraße zu den Einkaufsmöglichkeiten und zum Bahnhof aber auch als Wohnstraße ein hohes Verkehrsaufkommen und ein ebenso hohes Fußgängeraufkommen. Im gesamten Streckenverlauf ist auch abseits der vorhandenen Fußgängerüberwege mit querenden Fußgängern zu rechnen. Die komplexe Verkehrssituation führte insbesondere an der abknickenden Vorfahrt in Höhe „Am Riedborn“ zu polizeilich registrierten Verkehrsunfällen.

Die Straßenverkehrsbehörde hat nach Prüfung der Situation das Anhörungsverfahren durchgeführt und wird nun im nächsten Schritt im gesamten Streckenverlauf der Bahnhofstraße eine Tempo 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Baubetriebshof.

„Durch die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h im gesamten Streckenverlauf der Bahnhofstraße kann dieser Bereich zukünftig für Fußgängerinnen und Fußgänger genauso wie für Fahrzeugführende sicherer gemacht werden“, freut sich Bürgermeister Steffen Wernard.

Die Anordnung einer vollständigen Tempo 30 km/h-Zone ist übrigens nur in funktional zusammenhängenden Wohngebieten mit vorherrschender Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links möglich, nicht aber in Gewerbegebieten und Hauptverkehrsstraßen mit Vorfahrt. Somit müssen in der Bahnhofstraße einzelne Tempo 30 km/h-Verkehrsschilder installiert werden.