Wie in den vergangenen Jahren erfolgt die Ermittlung des Wasserverbrauches über die Selbstablesung der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer oder seinen Bevollmächtigten. Dies betrifft die Liegenschaften in denen noch keine Funkzähler eingebaut sind und die Zisternen- und/oder Gartenzähler haben.
Ab dem 13.11.2024 werden allen Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten Selbstablesekarten zugesendet.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, den Zählerstand abzulesen, auf der vorgesehenen Karte einzutragen (bitte das Ablesedatum nicht vergessen!!) und
bis spätestens 06.12.2024
zurückzusenden. Es entstehen Ihnen keine Portokosten.
Gerne können Sie die Karte in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen.
Per E-Mail können Sie unter steuern.gebuehren@usingen.de kontaktieren.
Auch auf der Homepage unter www.usingen.de oder www.neu-anspach.de können Sie uns ebenfalls Ihren Zählerstand mitteilen.
Bitte vergleichen Sie die auf der Karte abgedruckte Zählernummer mit der Ihres Wasserzählers. Bei Unstimmigkeiten notieren Sie die festgestellte Nummer auf der Zählerkarte. Dies gilt auch für die Neben- und Zisternenzähler.
Wir werden den Wasserverbrauch zum 31.12.2024 hochrechnen. Der Bescheid geht Ihnen Mitte bis Ende Januar 2025 zu.
Zählerwechsel im laufenden Jahr werden von uns berücksichtigt.
Liegt uns der Zählerstand bis zum 06.12.2024 nicht vor, wird die Abrechnungsmenge nach dem Verbrauch der Vorjahre geschätzt und berechnet.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße und richtige Meldung des Wasserzählerstandes verantwortlich ist.
Ihre Stadtverwaltung Usingen / Neu-Anspach