3G in den Rathäusern in Usingen und Neu-Anspach


Aufgrund der aktuellen Coronasituation gilt ab Montag, 03. Januar 2022 für alle Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltungen Usingen und Neu-Anspach die 3G-Regel. Dies gilt ebenfalls für alle Außenstellen wie zum Beispiel die Büchereien sowie für das Ortsgericht.

Wer die Gebäude der Stadtverwaltungen betreten möchte, muss an den Eingängen bzw. beim Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin nachweisen, dass er oder sie gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder getestet ist. Es ist also ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen.

Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, wobei immer der Zeitpunkt des Tests maßgeblich ist und nicht der der Ergebnisübermittlung. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet.

Personen, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können oder wollen, sind aufgefordert, ihr Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online zu erledigen. Die 3G-Regel gilt für alle Termine, auch wenn diese schon vor längerer Zeit vereinbart wurden.

„Leider spitzt sich die Coronalage mit der Omikron-Variante weiter zu. Für unsere Besucherinnen und Besucher gilt daher künftig ebenso 3G wie bereits für die Beschäftigten. Um sowohl die Besucherinnen und Besucher als auch die Mitarbeitenden der Stadtverwaltungen zu schützen ist es unerlässlich, dass wir die 3G-Regelung konsequent umsetzen“, erklären Herr Bürgermeister Steffen Wernard für die Stadt Usingen sowie Herr Bürgermeister Thomas Pauli für die Stadt Neu-Anspach.

Innerhalb der Verwaltungsgebäude ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes weiterhin verpflichtend, unabhängig vom jeweiligen Status. Besucherinnen und Besuchern, die keinen entsprechenden Mund- und Nasenschutz besitzen, wird ein entsprechender Schutz zur Verfügung gestellt.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltungen mit Kontaktdaten zur Terminvereinbarung sind auf den Homepages der jeweiligen Städte unter www.usingen.de bzw. www.neu-anspach.de zu finden. Gerne sind die Kollegeninnen und Kollegen der jeweiligen Bürgerbüros auch telefonisch behilflich.

Für Usingen können zusätzlich nach wie vor Online-Termine im Bürgerbüro im Digitalen Rathaus unter www.usingen.de/das-digitale-rathaus/buergerbuero-online-terminvereinbarung/ gebucht werden.

„Es ist zwingend notwendig jetzt so strikt zu agieren und dennoch werden wir unseren Service für Sie weiterhin aufrecht erhalten“, bedanken sich die Rathauschefs Bürgermeister Thomas Pauli und Bürgermeister Steffen Wernard für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.