Was ist ein Gewerbe - Erläuterung
Der Begriff Gewerbe umfasst jede erlaubte, üblicherweise selbständige, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen:
- Urproduktion, z.B. Land- und Forstwirtschaft
- Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- alle Tätigkeiten, die eine Studium voraussetzen, z.B. Wissenschaftliche Unternehmensberatung
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Anzeigepflichtige sind:- Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften , OHG , KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei juristischen Personen ( GmbH , AG ) der gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer der GmbH)
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Nicht EU-Ausländer, die in eigener Person eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltserlaubnis der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des Gewerbes gestattet ist.
*Die Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34c GewO (Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen) erfolgt durch den Landrat des Hochtaunuskreises in Bad Homburg v.d.H.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Anzeige einer Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung wird im
Bürgerbüro der Stadt Usingen vorgenommen.
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