Beglaubigungen
Was wir Ihnen amtlich beglaubigen können:- Fotokopien Wir können folgende Fotokopien bei Vorlage des Originals beglaubigen: z.B. Zeugnisse, deutsche Personalausweise, deutsche Reisepässe, Rentennachweise. Bitte beachten Sie, dass wir nur komplette Schriftstücke und keine Auszüge oder veränderte Fotokopien beglaubigen können.
- Ihre Unterschrift Sie können Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, wenn Sie das Schriftstück vor den Augen unserer Sachbearbeiter/innen unterzeichnen. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
- ein Lichtbild Die Identität wird auf der Rückseite des Fotos oder auf einem Blatt Papier bestätigt.
Folgende Dokumente werden von anderen Dienststellen beglaubigt:
- Personenstandsurkunden Zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden. Diese können Sie beim zuständigen Standesamt (Standesamt der Geburt oder Eheschließung) beglaubigen bzw. im Original ausstellen lassen.
- Dokumente oder Unterschriften in finanziellen Angelegenheiten Zum Beispiel Verträge und Erklärungen),auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten. Diese Beglaubigungen erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.
- Personenstandsurkunden ehemaliger deutscher Standesämter Beglaubigungen von Kopien von Personenstandsurkunden ehemaliger deutscher Standesämter (zum Beispiel Ostgebiete) erfolgen durch das Ortsgericht.